Das neue Widerrufsrecht ab 04.08.2011 – Orientierungshilfe des bvh und EHI Retail Institute für Interaktive Händler

Am 04.08.2011 tritt das „Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge” in Kraft. Dies beinhaltet insbesondere Neuregelungen des Widerrufsrechts und der Wertersatzpflicht.

Die erforderlichen Änderungen sind nun innerhalb von 3 Monaten umzusetzen. Wir möchten Sie über die Kernpunkte und den sich daraus ergebenden Änderungsbedarf informieren.

Trotz einer dreimonatigen Übergangsfrist empfehlen wir Ihnen dringend, die erforderlichen Änderungen möglichst schnell vorzunehmen. Zwar dürfen Sie während dieser Frist das alte Muster der Widerrufsbelehrung unbeschadet weiterverwenden. Allerdings verlieren Sie dann die Option auf Wertersatz, die eben an das neue Belehrungsmuster anknüpft.

Bitte laden Sie sich zur Unterstützung gerne auf der Homepage des bvh die neue Orientierungshilfe des bvh und EHI Retail Institute herunter!

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