| Der bvh-Geschäftsführung obliegt die Führung der Geschäfte des Verbandes. Sie hat die Aufgabe, im Einvernehmen mit dem Vorstand alle zur Erfüllung des Verbandszweckes geeigneten und erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die Geschäftsführung unterliegt den Weisungen des Vorstandes und hat die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung auszuführen.
| |